Kommunaler Brandschutz Aargau

Das Brandschutzgesetz des Kantons Aargau schreibt vor, dass jeder Neubau, Umbau oder jede Sanierung von Gebäuden und Feuerungsanlagen einer kantonalen oder kommunalen Brandschutzbewilligung bedarf, welche mit der Baubewilligung erteilt wird. Die Fertigstellung muss zur Abnahme vor Inbetriebnahme dem zuständigen Brandschutzbeauftragten gemeldet werden. Mittels Abnahmeprotokoll wird die feuerpolizeiliche Abnahmekontrolle dokumentiert.

Andreas Leutwyler ist als Brandschutzfachmann VKF und Brandschutzbeauftrager in folgenden Gemeinden zuständig:

Böttstein, Brugg (Umiken), Döttingen, Endingen (Unterendingen), Freienwil, Böttstein (Kleindöttingen), Klingnau, Leibstadt, Lengnau, Leuggern (Gippingen, Felsenau, Etzwil, Hettenschwil) Obersiggenthal (Rieden, Hertenstein, Nussbaumen, Kirchdorf) Schneisingen, Tegerfelden, Turgi, Untersiggenthal (Ennetturgi), Würenlingen.

Gerne stehen wir Ihnen mit fachmännischer Beratung und Tipps zur Seite.

Rechtsgrundlage zum Brandschutz im Kanton Aargau (AGV)


QSS (Stufe 1 & 2) - Brandschutzkonzepte und Betreuung

Erstellen von Brandschutzbeurteilungen und begleiten des Projektes bis zur Abgabe und auf Wunsch auch für den Unterhalt von Bauprojekten, bei denen ein QSS 2 gefordert wird. (Brandschutzfachmann VKF mit eidgenössischem Fachausweis)  
Diese Dienstleistung wir gesamtschweizerisch angeboten, ausgenommen sind die oben erwähnten Gemeinden, in denen ich als kommunaler Brandschutzbeauftragter tätig bin.

Brandschutzvorschriften 2015 VKF : (www.bsvonline.ch/de/vorschriften)

VKF-QSS Fachpersonenregister Aargau : (vkfausbildung.ch)

VKF-QSS Fachpersonenregister Schweiz : (vkfausbildung.ch)

QSS Übereinstimmungserklärung : (PDF)

«Brandschutz rette Leben, schützt Eigentum und schont die Umwelt»

Kontaktieren Sie uns per +41 (0)56 288 15 35 oder  kontakt@ihrkaminfeger.ch, wir geben gerne Auskunft.