FLÜSSIGE UND GASFÖRMIGE BRENNSTOFFE

Amtliche Feuerungskontrolle Oel

Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) schreibt bei Oelheizungen bis 1 Megawatt Feuerungswärmeleistung einen Messturnus von zwei Jahren vor.

Amtliche Feuerungskontrolle Gas

Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV)  schreibt bei Gasheizungen bis 1 Megawatt Feuerungswärmeleistung einen Messturnus von vier Jahren vor.

Anlagen über 1 Megawatt Leistung unterstehen direkt dem Kanton Aargau (Lufthygiene)

Allgemeine Anforderungen an die Abgasmessung von Oel- und Gasfeuerungen Aargau

Innerhalb der Messperiode hat der Anlageeigentümer/Betreiber die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob er die Messung durch den amtlichen Kontrolleur der Gemeinde oder durch das Brennerservicegewerbe durchzuführen lassen will. Der ausführende Kontrolleur muss aber in jedem Fall auf der kantonalen Zulassungsliste aufgeführt sein.Messungen die durch das Servicegewerbe (Brennerservice) durchgeführt werden, sind durch den Brennermonteur mit einem Rapport und einer gültigen Feuerungskontrollvignette innerhalb der Messperiode einzureichen ansonsten wird die Messung durch den amtlichen Kontrolleur durchgeführt.

Informationen zur Feuerungskontrolle durch den Kanton Aargau

https://www.ag.ch/de/bvu/umwelt_natur_landschaft/umwelt_1/luft/feuerung_und_heizungen/feuerungen_und_heizungen.jsp


FESTE BRENNTOFFE

Feuerungskontrolle bei Holzfeuerungen (HFK)

Bei regelmässig genutzten Holzfeuerungen hat die amtliche Kontrolle
alle zwei Jahre mit der Reinigung der Anlage zusammen zu erfolgen.

Kantonale Weisungen für die HFK bis 70kW

https://www.ag.ch/media/kanton_aargau/bvu/dokumente_2/umwelt__natur___landschaft/umweltschutzmassnahmen_1/luftreinhaltung_3/afu_weisung_zur_kontrolle_der_kleinen_holzfeuerungen_bis_70kw.pdf

Richtig anfeuern mit Holz (Video)

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